Evangelische
Versöhnungsgemeinde Oberursel
Kirchengemeinde für Stierstadt und Weißkirchen
Geistlicher Impuls
die Herrnhuter Tageslosung
Eingang zur Kirche der Versöhnungsgemeinde

Kircheneintritt

Mitglied werden

In Kirchengemeinden können Sie ganz unkompliziert in die evangelische Kirche eintreten. - wie hier im Info-Center in Frankfurt am Main

Portal "Kircheneintritt" - evangelisch werden:
https://www.ekd.de/Evangelisch-werden-10880.htm

Sie sind noch nicht getauft? Hier finden Sie Informationen zur
Erwachsenentaufe:
http://www.ekhn.de/glaube/taufe/erwachsen entaufe.html

Bei Ihrem Pfarrer vor Ort, aber auch in den Kirchenläden können Sie in die evangelische Kirche eintreten:
Eintrittstellen / Kirchenläden:
http://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/einrichtungen-von-a-z/kirchenlaedeneintrittsstellen.html

Broschüre zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche (PDF, 288 KB):
http://www.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn .de/download/publikationen_broschueren/0 6_wiedereintritt.pdf

Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.
Werden Sie doch Mitglied in der evangelischen Kirche!

So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“.
    Kirchengemeinden der EKHN:
    http://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/kirchengemeinden.html
  • Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
  • Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf:
    Eintrittsstellen (Kirchenläden):
    http://www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/einrichtungen-von-a-z/kirchenlaedeneintrittsstellen.html
  • Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Angebote der Kirche:

  • Gottesdienste
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Kindergärten
  • Frauen- und Müttergruppen
  • Ehepaarkreise
  • Männergruppen
  • Kirchen- und Posaunenchöre
  • Gospelchöre
  • Konzerte
  • Bibelkreise
  • Besuchsdienste
  • Dritte-Welt- und Asylgruppen
  • Sozial- und Diakoniestationen
  • Krankenhäuser und Krankenhausseelsorge
  • Hospizarbeit
  • Telefon- und Notfallseelsorge

Das sollten Sie nach Möglichkeit für das Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer mitbringen:

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • die Austrittsbescheinigung

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.